Bitte betreiben Sie kein eigenes WLAN oder Funkeinrichtungen, die mit diesen Frequenzen arbeiten.!
Beschluß des Präsidiums der Universität des Saarlandes vom 14.Januar 2004:
"...FunkLANs dürfen nur nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum *) und nach noch festzulegenden Standard's betrieben werden."
*) Das Rechenzentrum wird heute durch HIZ vertreten.
Diese Standards sind im Einzelnen:
1) Alle WLANs sind in das Sicherheitskonzept von HORUS zu integrieren und werden von HIZ verwaltet.
2.) Alle Access-Points (oder sonstige Funkeinrichtungen zur Datenübertragung) sind so zu betreiben, dass andere Einrichtung nicht gestört oder in ihrem Betriebsverhalten beeinträchtigt werden. HIZ koordiniert die zur Verfügung stehenden Funkfrequenzen, abgestrahlte Leistungen und Übertragungsverfahren.
3.) Geräte, die 1.) und 2.) nicht erfüllen, dürfen auf dem Gelände der UdS nicht betreiben werden. HIZ sorgt für die Einhaltung dieser Richtlinen und legt evtl. Ausnahmen fest.
4.) Wenn in einem WLAN-Bereich eine Unterversorgung besteht, wird HIZ versuchen eine bessere Versorgung im Rahmen der technischen Möglichkeiten herzustellen.
Seit Herbst 2007 werden die APs durch ein zentrales Management betrieben, das die Sendeleistung, die verfügbaren Kanäle und weitere Betriebsparameter aufeinander abstimmt. Ein fremder AP führt zu einer Störung dieses Systems.
Allgemeine Ausnahmen ohne Rücksprachen sind:
1.) "Bluetooth"-Geräte (2,4 GHz, FH) mit Sendeleistungen bis 10 mW.
2.) "Ad-hoc" Konfigurationen im 2,4 GHz Band. Dabei ist Kanal 13 (2,472 GHz) zu wählen. Der Betrieb sollte nur von kurzer Dauer sein.
Ausnahmen nach Rücksprachen können erteilt werden für:
1.) Geräte im 5 GHz Band (IEEE 802.11a) mit (802.11h).
2.) Wenn ein eigenes Lehrstuhlnetz benötigt wird, kann dies auch über die Infrastuktur von HIZ betrieben werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an nuk(at)hiz-saarland.de
Autor: A.Neisius
Erstellungsdatum/Letzte Änderung: 07.02.2012