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Hochschul-IT-Zentrum
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Nutzungsbedingungen des Hardwareservice

Allgemeine Informationen

Das Hochschul-IT-Zentrum bietet an der Universität des Saarlandes einn zentralen Reparatur- und Supportdienst für universitätseigene EDV-Geräte an. Verantwortlich für diesen Dienst ist die Abteilung DSS.

Neben der reinen Wartung und Instandsetzung von DV-Geräten gehören unter anderem die nachfolgenden Dienste zum Leistungsangebot:

  • Technische Beratung bei Beschaffung 
  • Informations- und Angebotsbeschaffung 
  • Gerätetransportdienst 
  • Allgemeine Anwenderberatung

Teilnahmeberechtigte

Alle Einrichtungen der Universität können ihre Geräte bei dem Hardwareservice anmelden. Den mit der Universität kooperierenden Einrichtungen (INM, DFKI , ....) steht diese Möglichkeit ebenfalls offen.

Gerätearten und -typen

Grundsätzlich können DV-Geräte, die aus Haushaltsmitteln der Universität beschafft wurden und deren Einzel-Anschaffungswert 40.000.- EUR nicht überschreitet, in den Hardwareservice aufgenommen werden. Das Hochschul-IT-Zentrum kann in begründeten Einzelfällen die Aufnahme in den Hardwareservice ablehnen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Wartung eines Gerätes fehlen oder ein Gerät wegen seines Alters oder Zustandes ein zu hohes Reparaturrisiko birgt.

Als Eigentumsnachweis gilt die Aufnahme in das Inventarverzeichnis der Universität, belegt durch die Inventar- bzw. die Anlagennummer.

Geräte, die nicht aus Haushaltsmitteln der Universität beschafft wurden und nicht im Inventarverzeichnis geführt werden, können mit Zustimmung des Haushaltsreferates aufgenommen werden, wenn eine schriftliche Erklärung des zuständigen Mittelbewirtschafters vorgelegt wird, daß die Geräte ausschließlich in der Universität im Rahmen von Forschung und Lehre eingesetzt werden.

Geräteanmeldung

Die Anmeldung der Geräte für den Hardwareservice erfolgt mittels Formblatt. Das Formblatt ist im Hochschul-IT-Zentrum direkt oder online als PDF-Dokument (Acrobat Reader erforderlich) erhältlich. Für jedes angemeldete Gerät wird eine Servicenummer (Equipment-Nummer, bei älteren Geräten noch WRZ-Nummer genannt) vergeben, die dem Kunden mit der Aufnahmebestätigung mitgeteilt wird.

Bei Neubeschaffung unter Beteiligung des Hochschul-IT-Zentrums werden die Geräte automatisch in den Hardwareservice aufgenommen.

In allen anderen Fällen sollte die Anmeldung unmittelbar nach dem Kauf erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung übenimmt das Hochschul-IT-Zentrum auch die Abwicklung von Garantiefällen mit den Lieferanten. Besondere Garantievereinbarungen (z.B. mitgekaufter 'Vor-Ort-Service' oder verlängerte Garantiezeit) sind bei der Anmeldung mitzuteilen, damit sie später bei einer eventuellen Störungsbearbeitung berücksichtigt werden können.

Generell ist eine Anmeldung auch später, sogar noch nach Eintritt einer Störung, möglich. Dies führt jedoch zu einem organisatorischen Mehraufwand und sollte deshalb als Ausnahme angesehen werden.

Leistungen

Für die in den Hardwareservice aufgenommenen Geräte übernimmt das Hochschul-IT-Zentrum im Falle einer Störung die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Die Instandsetzung erfolgt grundsätzlich im Hochschul-IT-Zentrum.

Auf Wunsch werden die defekten Geräte abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder zurückgebracht. In besonderen Fällen wird die Reparatur vor Ort durchgeführt. Das Hochschul-IT-Zentrum bemüht sich, die gemeldeten Störungen so schnell wie möglich zu beheben. Hierzu werden diverse Ersatzteile vorgehalten. Für dringende Fälle können in begrenztem Umfang Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt werden. Soweit zwingend erforderlich, beauftragt das Hochschul-IT-Zentrum eine Wartungsfirma mit der Störungsbeseitigung.

Erweiterungen bzw. Systemausbau von Geräten gehören ebenfalls zum Leistungsangebot. Diese werden jedoch nachrangig zu anfallenden Reparaturen bearbeitet.

Im Falle eines Totalschadens, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert eines Gerätes übersteigen oder wenn ein Ersatzteil hierfür nicht mehr zu beschaffen ist, wird das Gerät nicht mehr repariert. In Abspache mit dem Nutzer bemüht sich das Hochschul-IT-Zentrum nach Möglichkeit um eine Ersatzlösung.

Kosten

Für die Instandsetzung der im Hardwareservice angemeldeten Geräten entstehen den Einrichtungen keine Kosten. Bei der Systemerweiterung von DV-Geräten werden die Selbstkosten für die aufgewendeten Teile den Einrichtungen berechnet. Gleiches gilt für die im Rahmen einer Reparatur ersetzten Verbrauchsmaterialien (Toner-Kassetten, Batterien etc.).

Weitere Auskünfte

Nähere Auskünfte und Fragen zu dem Hardwareservice des Hochschul-IT-Zentrums erhalten sie unter der Rufnummer 3550.

Autor:  K.Steiner-Hanser

Erstellungsdatum/Letzte Änderung:  19.03.2012