UdS-Kennung andere Mitglieder und Angehörige

Antragsverfahren

Auf schriftlichen Antrag erhalten alle nicht immatrikulierten Mitglieder/Angehörige der Universität (Privatdozenten, an die UdS abgeordnete Mitarbeiter, Gastprofessoren, …) eine UdS-Kennung und ein Masterpasswort zur Nutzung von Diensten des HIZ. Mitarbeiter des Universitätsklinikum des Saarlandes erhalten eine Kennung auf Antrag.
Bitte richten Sie diesen bei Ihrem Personalsachbearbeiter des UKS ein.

Der Antrag muss aus organisatorischen und rechtlichen Gründen von einem Kostenstelleninhaber der Universität bestätigt werden.

Für Bedienstete und Lehrbeauftragte der UdS muss kein Antrag mehr ausgefüllt werdem. Die Kennung wird automatisiert bei Dienstantrag erstellt und postalisch verschickt.

Nach Bearbeitung des Antrags durch einen Mitarbeiter des HIZ wird die UdS-Kennung mit einem Erst- bzw. Masterpasswort auf dem Postweg an die Dienstadresse des Antragstellers geschickt.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit auf dem Antrag eine Kontaktadresse für eventuelle Rückfragen anzugeben.

Gültigkeit der Kennung

Bei Bediensteten der Universität wird die Gültigkeit der UdS-Kennung dem jeweils laufenden Vertrag angepasst.

Bei allen anderen Mitgliedern und Angehörigen der Universität kann das HIZ derzeit nur eine maximal einjährige Gültigkeit zuteilen. Weitere jahresweise Verlängerungen sind möglich.

Löschen der UdS-Kennung

Nach Ende der beim HIZ eingetragenen Gültigkeit wird von Seiten des HIZ einer UdS-Kennung eine Karenz von 8 Wochen zugestanden. Danach erfolgt eine Benachrichtigung per Email an die der UdS-Kennung zugehörige Emailadresse, gefolgt von einer kurzzeitigen Sperrung und anschließendem Löschen der UdS-Kennung.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk

Webformulare

Mitglieder und Angehörige
Antrag für Mitglieder/Angehörige der UdS

Veranstaltungen/Tagesgäste
Antrag für Gastkennungen