Antrag Einfahrerlaubnis auf den Campus

Antrag Einfahrerlaubnis auf den Campus

Antrag Einfahrerlaubnis auf den Campus

Antragssteller/in:

Angaben zum Fahrzeug:

Information:

Die Universität des Saarlandes wird die Erteilung der Einfahrterlaubnis – d.h. die Freischaltung der UdS-Card zur Einfahrt in den Campus – von der Angabe des Kfz-Kennzeichens durch die Einfahrtberechtigten abhängig machen. Zu diesem Zweck soll von den einfahrtberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Kfz-Kennzeichen des/der benutzten Kfz erfragt und gespeichert werden. Das Kfz-Kennzeichen wird zur Feststellung Einfahrtberechtigter im Falle von Verstößen gegen die Parkordnung und zur Verwaltung der Parkverstöße verarbeitet. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Die Personalvertretungen der Universität des Saarlandes haben ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erteilt. Die Abgabe der Einwilligungserklärung erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu genügt eine formlose schriftliche oder elektronische Erklärung an das Kartenbüro.

Wird die Einwilligung nicht erteilt oder widerrufen, ist keine Einfahrt in den Campus möglich. In diesem Fall sind Sie jedoch weiterhin berechtigt, in Parkzonen außerhalb des Campus zu parken.

Einverständniserklärung:

Mit Absenden des Auftrages bestätige ich, dass ich mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu den dargestellten Zwecken einverstanden bin. Über den Zweck der Verarbeitung und über mein Widerrufsrecht bin ich aufgeklärt worden.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk