Gültigkeit der Kennung

Durch die "Benutzungsordnung für IT-Systeme" wird u.a. die Vergabe und die Gültigkeit von Kennungen geregelt (siehe "Dienstblatt der Hoch-schulen Nr.64 vom 18.12.2020").

 

Lebenszyklus

Ihre Kennung erhalten Sie bei Eintritt in die Hochschulen (bis zu 120 Tage im Voraus). Die Kennung wird acht Wochen nach Beendigung der Gültigkeit gesperrt und im späteren Verlauf endgültig gelöscht.

Die Gültigkeit Ihrer Kennung wird durch die Angehörigkeit zur Hochschule bestimmt und in den meisten Fällen automatisch übernommen.

Diese wird von verschiedenen Stellen bestimmt:

 

Studierende

Sie sind Student(in) (es muss eine Rückmeldung für das aktuelle Semester erfolgt sein), bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule:

 

Mitarbeitende

Sie sind Mitarbeiter(in) einer Hochschule, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalstelle.

 

Sonstige Angehörige

Sie sind sonstiger Angehöriger der Hochschulen, dann wenden Sie sich bitte an: support(at)hiz-saarland.de

Wurde Ihre Kennung auf Anfrage erstellt, muss Ihr Kostenstelleninhaber der Anlage und Verlängerung Ihrer Kennung schriftlich zustimmen.

 

Die Aktualisierung der Systeme erfolgt daraufhin automatisiert.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk

Webformulare

Mitglieder und Angehörige
Antrag für Mitglieder/Angehörige der UdS
Veranstaltungen/Tagesgäste
Antrag auf Gastkennungen