UdS-Gastkennung

Antragsverfahren

Um Gästen der Universität einen Zugang zum Campusnetz und damit zum Internet zu ermöglichen, kann der Organisator einer Veranstaltung/ein gastgebendes Mitglied der Universität UdS-Gastkennungen beantragen.

Die Gastkennung sind nur für Vorort-Veranstaltungen gedacht und berechtigen nicht zum Zugang zu anderen HIZ-Diensten.

Der Antrag muss aus organisatorischen und rechtlichen Gründen von einem Kostenstelleninhaber der Universität mit unterzeichnet werden.

Die Gästekennungen werden vom HIZ generiert und jeweils als Einzelbrief ausgedruckt. Weiterhin erhält der Organisator der Tagung eine Liste der ihm zugeteilten Kennungen, mit der er dokumentiert, welche Person welche Zugangskennung erhalten hat. Bitte machen Sie den Teilnehmer darauf aufmerksam, dass es sich um eine persönliche Kennung handelt, die nicht weiter gegeben werden darf. Die Teilnehmerliste verbleibt nach Auslaufen der Gastkennungen drei Monate beim Antragsteller.

Derzeit persönliche Abholung der Zugangsdaten/Teilnehmerliste durch den Antragsteller.

Gültigkeit der Kennung

Die Laufzeit von UdS-Gastkennungen wird auf dem Antragsformular festgelegt, maximal bis zum jeweils aktuellen Jahresende.

Löschen der UdS-Gastkennung

UdS-Gastkennungen werden am Tag nach Gültigkeitsende automatisch gelöscht.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk

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Antrag für Mitglieder/Angehörige der UdS

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Antrag für Gastkennungen