UdS-Kennung Studierende / Promovierende

Antragsverfahren

Jede/jeder Studierende der Universität des Saarlandes erhält mit der Erstimmatrikulation automatisch eine Kennung mit Masterpasswort zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung ausgehändigt.

Hinweis

Derzeit sind die Studierenden- und Promovierendenkennung nicht für alle HIZ-Dienste freigeschaltet. Dies werden wir schrittweise ändern und wo notwendig auf Antrag Dienste gezielt freischalten. Hierzu gehören bspw. die Freigabe von Gremienlaufwerken für studentische Mitglieder oder auch die Zuweisung von dienstlichen Mailadressen (@uni-saarland.de) an Promovierende. Wir werden an dieser Stelle immer aktuell auf den Fortschritt der Erweiterungen und die zusätzlichen Dienste hinweisen.

Gezielter Zugang zur Mailadresse über den Webmailer wenn einer Studierenden-/Promovierendenkennung auch eine Mitarbeiteremailadresse zugeordnet ist, finden Sie auf unter dem Dienst E-Mail.

Gültigkeit der Kennung

Die Gültigkeit der Kennungen von Studierenden der Universität des Saarlandes werden nach jeder Rückmeldung automatisch angepasst.

Löschen der UdS-Kennung

  • Rund 8 Wochen nach Ende der Immatrikulation wird eine Kennung ohne weitere Mitteilung gesperrt. Die Kennung ist dann zwar nach vorhanden, aber nicht mehr zugänglich.
  • Etwa 12 Wochen nach Immatrikulationsende werden die Kennungen endgültig gelöscht.
  • Auf Wunsch können (bis etwa 6 Monate nach Ende der Immatrikulation ) Mails an die nun ehemalige Mailadresse weitergeleitet werden. Dies kann per eMail an suppoert@hiz-saarland.de beantragt werden.  

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk

Webformulare

Mitglieder und Angehörige
Antrag für Mitglieder/Angehörige der UdS

Veranstaltungen/Tagesgäste
Antrag für Gastkennungen