Microsoft Select-Vertrag und seine Lizenzbestimmungen

Nachfolgende Erläuterungen gelten ausschließlich für den MS Select Vertrag für Institute. Studierende dürfen über diesen Weg leider keine Lizenzen erwerben. Die Bereitstellung des MS Select Produktkatalogs erfolgt über das HIZ-Software-Portal.

  1. Die Universität des Saarlandes ist Primärkunde im Rahmen eines Select Plus Vertrages mit der Firma Microsoft.
    Die Laufzeit des Vertrages endet zunächst nicht an einem fest definierten Termin. Andere Hochschulen im Saarland (insb. die HTW) können als so genannte verbundene Unternehmen diesen Vertrag nutzen. Der Vertrag stellt Microsoft-Kauflizenzen ohne Laufzeitbegrenzung zu F&L-Konditionen bereit.

  2. Microsoft unterscheidet drei Produktgruppen:
    Anwendungen, Systeme (gemeint sind Workstation-Betriebssysteme) und Server.
    Derzeit stehen nur die Pools für Anwendungen und Server zur Verfügung.
    Der Pool Systeme wird über einen separaten Open Academic Vertrag abgedeckt.
    Alle Produktgruppen dürfen ausschließlich in Forschung & Lehre sowie für deren Verwaltung eingesetzt werden.

  3. Für jeden Arbeitsplatzrechner, auf dem die Software genutzt werden soll, ist eine eigene Lizenz zu erwerben.
    Das gilt auch dann, wenn die Software von einem Server gestartet wird.

  4. Handelt es sich um ein Produkt, das aus Komponenten besteht, die separat lizenziert werden können
    (z.B. Office-Pakete), dürfen die einzelnen Komponenten nicht auf verschiedenen Rechnern installiert werden.

  5. Ausschließlich für die Produktgruppe Anwendungen gilt folgendes Heimarbeitsrecht:
    Unabhängig von der Version kann der Hauptbenutzer eines Computers der Universität, auf dem eine Kopie der Software installiert ist, eine zweite Kopie dieses Produktes für seine oder Ihre ausschließliche Nutzung auf entweder einem Heim-Computer oder einem tragbaren Computer während der Laufzeit des Select-Vertrages anfertigen.
    Für alle drei Produktgruppen gilt: Der alleinige Erwerb einer Lizenz für den Rechner zu Hause, auch wenn dieser überwiegend zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, ist nicht erlaubt.

  6. Für alle Produkte besteht generell ein Downgrade-Recht,
    d. h., Sie können eine Lizenz des jeweils aktuellen Produktes erwerben und trotzdem eine Vorgängerversion der Software benutzen.
    Aus diesem Grund finden Sie im Software-Portal oft Datenträger von älteren Produktversionen, zu denen aber die direkte Lizenzierungsmöglichkeit fehlt. Leider nimmt Microsoft ältere Produktversionen sofort mit Erscheinen eines Nachfolgers aus dem Select-Vertrag.

  7. Wird, aus welchen Gründen auch immer, von einem Produkt, das aus mehreren Komponenten besteht,
    ein Downgrade durchgeführt (z.B. von einem aktuellen Office auf ein früheres Release), müssen alle Komponenten dieser Lizenz ausgetauscht werden.

  8. Abgesehen vom Betriebssystem Windows gibt es im Select-Vertrag keine Updates zu Produkten.
    Sie können lediglich eine so genannte "Software Assurance" zusammen mit dem Neukauf einer Lizenz oder als Zusatz zu einer vorhandenen Lizenz erwerben. Die vorhandene Lizenz muss dabei "current" sein, d. h., sie muss der derzeit aktuellen Version entsprechen.
    Mit dem Kauf von Software Assurance haben Sie das Recht, während einer Laufzeit von drei Jahren (beginnend mit dem Kaufdatum) das jeweils aktuelle Produkt einzusetzen.

  9. Eine Sonderstellung nimmt das Workstation-Betriebssystem Windows ein.
    Microsoft stellt über Volumenlizenz-Verträge generell keine Vollversionen sondern ausschließlich Updates bereit. Die Installation darf also nur erfolgen, wenn für das betreffende Gerät eine ältere updatefähige Windows-Vollversion vorhanden ist.
    Sie können mit einer Lizenz maximal eine Instanz des Betriebssystems laufen lassen - egal, ob auf dem Host oder in in einer virtuelle Maschine. 
    Die Education-Version von Windows (entspricht Enterprise) erfordert zusätzlich den Kauf einer Software-Assurance, berechtigt dann aber zum gleichzeitigen Betrieb von vier Instanzen (z. B. Host + drei VMs).
    Alle Instanzen müssen nicht die selbe Versionsnummer tragen (siehe Downgrade-Recht im Punkt 6). Die Arbeitsstation darf höchstens zwei Prozessoren besitzen.

  10. Das Vermieten oder Leasen eines Produktes ist nicht möglich.
    Insbesondere besteht kein Rückgaberecht, wenn die Software nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr benötigt wird.
    Die Lizenzen gehören nie einer Person, sondern immer der Einrichtung, die sie erwirbt. Eine individuelle Lizenznummer ist deshalb nicht erforderlich und mitunter auch nicht vorhanden. Lizenzen über den Select-Vertrag sind auf dem freien Markt nicht update-berechtigt!

  11. Für fast alle Produkte (insb. für Windows oder Office) ist ein so genannter "Volume License Product Key" erforderlich.
    Er dient zur Freischaltung bzw. Aktivierung der installierten Software und erzeugt, im Gegensatz zu Schlüsseln, die Sie beim Software-Kauf auf dem freien Markt erhalten, keine feste Kopplung zwischen Software und Hardware.
    Dieser Schlüssel funktioniert nicht mit Installationspaketen, die Sie außerhalb unseres Select-Vertrages erwerben. Sie bekommen den Schlüssel beim Kauf einer entsprechenden Lizenz mitgeliefert.

  12. Erforderliche Client Access Lizenzen (CALs) für den Serverbetrieb
    Windows Server:
    Für jedes Gerät, das von einem authentifizierten Nutzer genutzt wird, oder das Windows Server Services nutzt (Authentifizierung, Datei- und Druck-Dienste, Remote-Access-Dienste usw.), müssen Sie eine separate CAL erwerben, unabhängig davon, welche Software Sie nutzen.
    Terminal-Dienste (Remote Desktop):
    Zusätzlich zu einer CAL müssen Sie eine CAL für Remote Desktop Services für jedes Gerät erwerben, das Terminal-Dienste nutzt.
    Einsatz der CALs:
    Sie sind berechtigt, die CALs entweder im "Arbeitsplatzmodus" oder im "Servermodus" einzusetzen. Im Arbeitsplatzmodus benötigen Sie eine separate CAL für jedes Gerät oder für jeden Benutzer (der dann verschiedene Geräte nutzen darf), das (oder der) auf die Serversoftware zugreift. Im Servermodus bestimmt die Höchstzahl der Geräte, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Serversoftware zugreifen, die Anzahl der CALs.
    Wenn Sie Terminal-Dienste nutzen, darf das Produkt nicht im Servermodus genutzt werden.
    Jede CAL muss mindestens dieselbe Versionsnummer tragen wie die entsprechende Versionsnummer der Serversoftware.
    Server-Verwaltung:
    Für die Verwaltung der Server (einschließlich Remote-Verwaltung) benötigt man für bis zu zwei Verbindungen keine CALs.
    Zugriff auf Terminal-Dienste von zu Hause:
    Der Zugriff von zu Hause erfordert weder eine CAL für den Windows Server noch für die Terminal-Dienste. Es muss jedoch ein korrespondierender Arbeitsplatz innerhalb der Universität vorhanden sein, der die erforderlichen Lizenzen enthält (siehe oben) und der Nutzer muss der Hauptbenutzer dieses Arbeitsplatzes sein.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an

Softwareportal der UdS

zum einkaufen hier
online registrieren / einloggen